mirror of
https://codeberg.org/forgejo/forgejo.git
synced 2024-11-30 00:01:24 +00:00
380 lines
22 KiB
Plaintext
380 lines
22 KiB
Plaintext
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
|
||
DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
|
||
COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
|
||
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
|
||
DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.
|
||
|
||
Lizenz
|
||
|
||
DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND“ DEFINIERT) WIRD
|
||
UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ“
|
||
ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
|
||
DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
|
||
DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
|
||
GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
|
||
|
||
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
|
||
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
|
||
SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
|
||
DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
|
||
SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
|
||
|
||
1. Definitionen
|
||
|
||
a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
|
||
jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
|
||
vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
|
||
Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
|
||
zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
|
||
gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
|
||
des Schutzgegenstandes.
|
||
|
||
b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
|
||
von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
|
||
einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
|
||
Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
|
||
geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
|
||
oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
|
||
|
||
c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
|
||
Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
|
||
in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
|
||
in Verkehr zu bringen.
|
||
|
||
d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
|
||
Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
|
||
in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
|
||
unter gleichen Bedingungen".
|
||
|
||
e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
|
||
juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
|
||
dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
|
||
|
||
f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
|
||
oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
|
||
ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
|
||
Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
|
||
bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
|
||
|
||
g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
|
||
künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
|
||
Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
|
||
jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
|
||
auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
|
||
unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
|
||
jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
|
||
Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
|
||
Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand“
|
||
im Sinne dieser Lizenz.
|
||
|
||
h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
|
||
die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
|
||
vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
|
||
dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
|
||
erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
|
||
vorherigen Verstoßes auszuüben.
|
||
|
||
i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
|
||
des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
|
||
von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
|
||
Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
|
||
Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
|
||
unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
|
||
drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
|
||
|
||
j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
|
||
Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
|
||
dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
|
||
durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
|
||
des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
|
||
Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
|
||
sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
|
||
Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
|
||
|
||
k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
|
||
https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
|
||
Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
|
||
wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
|
||
|
||
Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
|
||
|
||
i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
|
||
Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
|
||
der vorliegenden Lizenz; und
|
||
|
||
ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
|
||
unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
|
||
Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
|
||
aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
|
||
|
||
2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
|
||
|
||
Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
|
||
des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
|
||
sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
|
||
der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
|
||
Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
|
||
ergeben.
|
||
|
||
3. Lizenzierung
|
||
|
||
Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
|
||
unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
|
||
räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
|
||
am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
|
||
in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
|
||
|
||
a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
|
||
in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
|
||
|
||
b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
|
||
Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
|
||
dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
|
||
|
||
c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
|
||
wiederzugeben und zu verbreiten; und
|
||
|
||
d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
|
||
und zu verbreiten.
|
||
|
||
e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
|
||
|
||
i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
|
||
im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
|
||
(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
|
||
das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
|
||
jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
|
||
|
||
ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
|
||
vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
|
||
einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
|
||
Vergütung.
|
||
|
||
iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
|
||
Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
|
||
(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
|
||
davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
|
||
nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
|
||
|
||
Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
|
||
nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
|
||
Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
|
||
Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
|
||
die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
|
||
werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
|
||
von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
|
||
Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
|
||
sämtlicher daraus resultierender Rechte.
|
||
|
||
4. Bedingungen
|
||
|
||
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
|
||
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
|
||
|
||
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
|
||
Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
|
||
Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
|
||
(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
|
||
oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
|
||
gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
|
||
Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
|
||
wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
|
||
und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
|
||
oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
|
||
keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
|
||
in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
|
||
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
|
||
eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
|
||
insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
|
||
erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
|
||
Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
|
||
entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
|
||
ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
|
||
Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
|
||
|
||
b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
|
||
|
||
i. dieser Lizenz,
|
||
|
||
ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
|
||
|
||
iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
|
||
Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
|
||
gleichen Bedingungen 3.0 US),
|
||
|
||
iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
|
||
Version 3.0 aufwärts, oder
|
||
|
||
v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
|
||
|
||
verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
|
||
|
||
Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
|
||
kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
|
||
leisten.
|
||
|
||
Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
|
||
("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
|
||
sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
|
||
verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
|
||
(URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
|
||
Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
|
||
die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
|
||
beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
|
||
müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
|
||
unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
|
||
dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
|
||
die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
|
||
Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
|
||
für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
|
||
dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
|
||
Lizenz unterstellt werden muss.
|
||
|
||
c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
|
||
auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
|
||
unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
|
||
im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
|
||
lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
|
||
in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
|
||
Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
|
||
|
||
i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
|
||
und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
|
||
oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
|
||
hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger“),
|
||
Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
|
||
|
||
ii. den Titel des Inhaltes;
|
||
|
||
iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
|
||
Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
|
||
es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
|
||
zum Schutzgegenstand;
|
||
|
||
iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
|
||
mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
|
||
handelt.
|
||
|
||
Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
|
||
Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
|
||
eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
|
||
Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
|
||
hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
|
||
nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
|
||
in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
|
||
aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
|
||
vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
|
||
weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
|
||
oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
|
||
oder erklären.
|
||
|
||
d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
|
||
Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
|
||
fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
|
||
Schutz eigener Art genießen.
|
||
|
||
e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
|
||
Lizenz unberührt.
|
||
|
||
5. Gewährleistung
|
||
|
||
SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
|
||
UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
|
||
WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
|
||
NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
|
||
WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
|
||
INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
|
||
ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
|
||
SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
|
||
BESCHREIBUNGEN.
|
||
|
||
6. Haftungsbeschränkung
|
||
|
||
ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
|
||
IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
|
||
VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
|
||
ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
|
||
WURDE.
|
||
|
||
7. Erlöschen
|
||
|
||
a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
|
||
Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
|
||
durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
|
||
einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
|
||
oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
|
||
diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
|
||
unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
|
||
entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
|
||
sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
|
||
die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
|
||
|
||
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
|
||
bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
|
||
behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
|
||
anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
|
||
solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
|
||
dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
|
||
Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
|
||
Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
|
||
vollumfänglich wirksam bleibt.
|
||
|
||
8. Sonstige Bestimmungen
|
||
|
||
a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
|
||
eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
|
||
dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
|
||
an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
|
||
|
||
b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
|
||
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
|
||
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
|
||
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
|
||
|
||
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
|
||
Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
|
||
|
||
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
|
||
sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
|
||
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
|
||
|
||
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
|
||
Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
|
||
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
|
||
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
|
||
Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
|
||
genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
|
||
Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
|
||
Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
|
||
Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
|
||
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
|
||
wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
|
||
auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
|
||
|
||
f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
|
||
getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
|
||
das Recht der Republik Österreich Anwendung.
|
||
|
||
Creative Commons Notice
|
||
|
||
Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
|
||
oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
|
||
Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
|
||
irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
|
||
- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
|
||
beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
|
||
wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
|
||
|
||
Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
|
||
die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
|
||
gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
|
||
steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
|
||
einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
|
||
Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
|
||
der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
|
||
die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
|
||
auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
|
||
der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
|
||
|
||
Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
|